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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/97
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 11, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, gemischte Schenkung, Bewertung, lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Unterhaltsrente, Leibrente, Wohnrecht
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer bei vorzeitigem Tod des Schenkers und damit vorzeitig entfallenen Verpflichtungen (lebenslängliche Unterhalts- und Leibrentenleistungen sowie Wohnrecht) des Beschenkten. Ist § 14 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes auf gemischte Schenkungen anzuwenden? Hat das Finanzamt den bisher nach § 14 Abs. 1 BewG ermittelten Steuerwert nun nach der tatsächlichen Dauer der Verpflichtungen (§ 14 Abs. 2 BewG) zu ermitteln und ggf. die Schenkungssteuer zu berichtigen oder steht dem das Stichtagsprinzip (§ 11 ErbStG) entgegen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.10.1996
Vorinstanz/AZ: III 414/89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.1998
Erledigungs-Az: II R 6/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils