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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 64/00
§§: GrStG § 4 Nr. 6
Schlagwörter Grundsteuerbefreiung, Grundbesitz, Klinik, Grundstücksgesellschaft, Betriebsgesellschaft, Identität, Personelle Verflechtung
Rechtsfrage: Setzt die Grundsteuerbefreiung für Krankenhaus-Grundstücke nach § 4 Nr. 6 GrStG die Identität von Grundstückseigentümer und Klinikbetreiber voraus? - Fehlt es auch dann an der für die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG erforderlichen rechtlichen Personengleichheit, wenn die Besitzgesellschaft (GmbH und Co Anlagen KG) zivilrechtlich Eigentümerin des Klinikgrundstücks und alleinige Kommanditistin der Betriebsgesellschaft (GmbH und Co. Klinik KG) ist, das Grundstück von der Betriebsgesellschaft als Klinikgelände genutzt werde; es ertragsteuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen I gehöre, und Personenidentität hinsichtlich der Komplementärin (Verwaltungs-GmbH) bei den beiden Personengesellschaften gegeben sei. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.07.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 1484/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2003
Erledigungs-Az: II R 64/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 81