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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 25/06
§§: EigZulG § 2 Satz 1, EigZulG § 8 Satz 1
Schlagwörter Hofübergabe, Anschaffungskosten, Teilentgeltlicher Erwerb, Wohnhaus, Schuldübernahme, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Wohnhauserwerb im Rahmen einer Hofübergabe - Führt bei einer im Wege vorweggenommener Erbfolge erfolgten Hofübergabe die Übernahme von Verbindlichkeiten insoweit zu eigenheimzulagenbegünstigten Anschaffungskosten des Hofübernehmers, als diese auf das zum Privatvermögen gehörende - auf der Hofstelle vorhandene und vom Hofübernehmer selbstgenutzte - Wohnhaus entfallen oder liegen keine nach § 2 Satz 1 EigZulG begünstigten Anschaffungskosten einer Wohnung vor, weil der Übergang des Hofes auf den Hofübernehmer - und damit auch der Erwerb des zum Hofesvermögen gehörenden Wohnhauses - kraft höferechtlicher Erbfolge unentgeltlich erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.03.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 211/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.09.2006
Erledigungs-Az: IX R 25/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 00 14