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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 80/99
§§: EStG § 6 b Abs. 1 S. 1, EStG § 6 b Abs. 1 S. 2 Nr. 4, HGB § 247 Abs. 2
Schlagwörter Rücklage, Stille Reserve, Grundstück, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Ist maßgebender Veräußerungszeitpunkt i.S. des § 6 b EStG für die Zuordnung von Grundstücken zum Anlagevermögen der Zeitpunkt der Verschaffung des zivilrechtlichen oder zumindest des wirtschaftlichen Eigentums?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.04.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 36/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 765
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 03 51
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IV R 47/00 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 25.10.2001 - IV R 47, 48/00