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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-305/03 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 4 Buchst. c, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 16 Abs. 1
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, EG, EU, Auktionator, Tarif, Kunstgegenstand, Antiquität, Sammlungsstück, Provision
Rechtsfrage: Hat das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 4 Buchst. c, 12 Abs. 3 und 16 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, indem es einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Provision angewandt hat, die an Auktionatoren anlässlich des Verkaufs durch Versteigerung von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken gezahlt wird, die im Rahmen von Regelungen zur vorübergehenden Verwendung eingeführt worden sind?
Vorinstanz: Kommission ./. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 226 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.02.2006
Erledigungs-Az: Rs C-305/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 14 57