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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 82/07 (BFH) |
§§: | InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Rückforderung, Erwerber, Veräußerer, Kumulationsverbot |
Rechtsfrage: | Rückforderung der gewährten Investitionszulage beim Erwerber einer sanierungsbedürftigen Eigentumswohnung, da der Veräußerer die Investitionszulage ebenfalls erhalten hat: Ist allein auf das Kumulationsverbot in § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999 abzustellen oder sind zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Hersteller und Erwerber zu beachten? Können Pflichtverletzungen der beteiligten Finanzämter nur im Amtshaftungsverfahren geltend gemacht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 228/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 02 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 82/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 21 65 |