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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 154/95 |
| §§: | 1.DV ReprivG § 3, ReprivG § 19, EinigVtr Art. 9, EStG § 58 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Beitrittsgebiet, Steuerbefreiung, Reprivatisierung, Einigungsvertrag |
| Rechtsfrage: | Auch für das Streitjahr 1991 zu gewährende Steuerbefreiung gem. § 3 Abs.1 der 1.DV ReprivG für das zum 1.7.1990 reprivatisierte Unternehmen des Klägers. Über das Jahr 1990 hinaus fortgeltende Bestimmungen der §§ 17-21 ReprivG nach dem Einigungsvertrag? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 05.10.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 919/94 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 167 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.08.1999 |
| Erledigungs-Az: | X R 154/95 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 38 |