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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 7/21 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, OEG § 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Entschädigung, Selbstunterhalt, Behinderung
Rechtsfrage: Streitig ist, ob die nach § 1 Opferentschädigungsgesetz an das Kind gezahlte Rente zu seinen einzusetzenden finanziellen Mitteln gehört und es dadurch zum Selbstunterhalt im Stande ist. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 28.01.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 126/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 04 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2023
Erledigungs-Az: III R 7/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 09 10