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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-348/18 (EuGH) |
§§: | VO (EG) Nr. 1788/2003 Art. 10 Abs. 3, VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Abgabe, Zusatzabgabe, Milch, Referenzmenge, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Ist Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 3950/92 - auch im Licht der Feststellungen des EuGH zu Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 im Urteil vom 5.5.2011, [Kurt und Thomas Etling u.a.], Rs C-230/09 und C-231/09 - dahin auszulegen, dass die Neuzuweisung des ungenutzten Anteils der für Lieferungen zugewiesenen einzelstaatlichen Referenzmenge nach von den Mitgliedstaaten festgesetzten objektiven Vorrangkriterien erfolgen kann, oder dahin, dass sich dieser Abschnitt des Ausgleichs ausschließlich nach einem Proportionalitätskriterium richten muss? |
Vorinstanz: | Consiglio di Stato (Italien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 294 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 27.06.2019 |
Erledigungs-Az: | Rs C-348/18 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 09 67 |