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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/18 (BFH) |
§§: | UStG § 10 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zuschuss, Steuerbarkeit, Fördermittel, Vorsteuerabzug, Leistungsaustausch |
Rechtsfrage: | 1. Handelt es sich bei den Zahlungen im Rahmen eines Förderprogramms um nicht steuerbare echte Zuschüsse? - 2. Wurde der beantragte Vorsteuerabzug mangels Gegenleistung zu Recht abgelehnt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3596/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 15 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2020 |
Erledigungs-Az: | V R 22/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 10 32 |