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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 18/09 (BFH) |
| §§: | GewStG § 2 Abs. 1, GewStDV § 13, GG Art. 3, EStG § 4 Abs. 4, AO § 159, AO § 39 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Lotterie, Gewerbesteuerbefreiung, Gleichheitsgrundsatz, Treuhandverhältnis, Betriebsausgabe |
| Rechtsfrage: | 1. Verstößt die Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 13 GewStDV gegen den Gleichheitsgrundsatz? - 2. Anerkennung Treuhandverhältnis: Sind bei einem Lotto-Dienstleistungsunternehmen die Spieleinsatzanteile, die zum Erwerb von Lottoscheinen an einen Treuhänder weitergeleitet werden, als Betriebsausgaben abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 12.03.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 5123/05 G |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 01.12.2010 |
| Erledigungs-Az: | IV R 18/09 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 05 25 |