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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 45/10 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 2, EStG § 70, AO § 169 |
Schlagwörter | Kindergeld, Auszahlung, Festsetzungsverjährung, Aufenthaltsgenehmigung, Auslegung, Antrag |
Rechtsfrage: | Ist durch die Auszahlung des Kindergeldes ab November 1997 ohne besonderen Bescheid für den Zeitraum vor der Auszahlung ein Kindergeldanspruch bestandskräftig abgelehnt worden? Ist Festsetzungsverjährung für die Zeiträume vor November 1997 eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 104/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 45/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 33 |