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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 89/07 (BFH)
§§: EStG § 74 Abs. 2, BSHG § 91 Abs. 1, SGB X § 104, BSHG § 2
Schlagwörter Kindergeld, Erstattung, Abzweigung, Unterhalt, Sozialhilfe
Rechtsfrage: Nachrangprinzip der Sozialhilfe: Ist durch die Auszahlung des Kindergeldes gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 und § 107 SGB X der Kindergeldanspruch der Mutter erloschen, obwohl die Eltern überwiegenden Unterhalt an das monatliche Hilfe nach dem BSHG ohne Anrechnung von Kindergeld beziehende Kind leisteten? Steht die erfolgte steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG dem Erstattungsanspruch der Sozialbehörde nach § 74 Abs. 2 EStG entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 11.09.2007
Vorinstanz/AZ: 12 K 1275/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2008
Erledigungs-Az: III R 89/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 41 21