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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 50/01 |
§§: | EStG § 74 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1601 |
Schlagwörter | Kindergeld, Abzweigung, Kind, Unterhaltspflicht |
Rechtsfrage: | Liegt wegen der Nichtbeteiligung an den Kosten der Zweitausbildung seines Kindes eine Unterhaltsverletzung des Kindergeldberechtigten vor und ist deshalb die Abzweigung und Auszahlung des Kindergeldes an das Kind gerechtfertigt, auch wenn diesem das Wohnen im elterlichen Haus vorgehalten und die üblichen Unterhaltsleistungen und Geschenke erbracht werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 11.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2260/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 60 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.04.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 50/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 84 86 |