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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 39/01
§§: EStG § 22 Nr. 3, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 96
Schlagwörter Vermittlungsprovision, Betreuungshonorar, Mitwirkungspflicht
Rechtsfrage: Für den Fall des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrags zugesagtes "Betreuungshonorar" sonstige Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG oder wegen fehlender Gegenleistung des Zahlungsempfängers nicht steuerbares glücks- und zufallbedingtes Entgelt (Leistungsmöglichkeit des Entgeltempfängers einerseits und Erwartungshaltung des Zahlungsverpflichteten in bezug auf mögliche vermittlungsähnliche Leistungen des Entgeltempfängers andererseits für Anwendung des § 22 Nr. 3 EStG irrelevant) - Änderung des bestandskräftigen ESt-Bescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 A0 1977 trotz Verletzung der dem FA gem. § 88 AO 1977 obliegenden Ermittlungspflicht wegen unzureichender Erfüllung der Erklärungs- bzw. Mitwirkungspflicht (Fehlleitung bzw. Irreführung des FA zur Annahme einer nichtsteuerbaren Leistung aus einer Lebensversicherung durch bruchstückhafte Darstellung des Sachverhalts und Bezeichnung der provisionsähnlichen Zahlung als "Vermögensanfall im Zusammenhang mit ....Versicherung)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.05.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 4426/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1173
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2004
Erledigungs-Az: IX R 39/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 39