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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 6/02 |
§§: | BGB § 415, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Pensionszusage, Ablösung, Zufluss |
Rechtsfrage: | Führt die Ablösung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Maßgabe, dass dieser das Recht hat, die Zahlung des Ablösebetrags an sich selbst oder an eine GmbH gegen Übernahme der Pensionsverpflichtung (Schuldübernahme i.S. des § 415 BGB) zu verlangen, durch die Ausübung des Wahlrechts zu Gunsten der von ihm mit Mehrheitsbeteiligung neu gegründeten GmbH nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn oder ist bereits mit dem Wahlrecht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Ablösebetrag auf den Pensionsberechtigten übergegangen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2605/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 275 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.04.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 6/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 16 58 |