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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 56/04
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Bilanzierung, Gewinnverwirklichung, Zeitpunkt, Veruntreuung, Gesellschafter
Rechtsfrage: Bei wem sind die Einkünfte, die ein ungetreuer Gesellschafter ohne Wissen der Mitgesellschafter auf ein Schweizer Konto geleitet und auf das nur er Zugriff hat, steuerlich zu erfassen? Hat eine bilanzierende Personenhandelsgesellschaft Umsatzerlöse bereits in dem Jahr zu erfassen, in dem sie entstanden sind, auch wenn ein ungetreuer Gesellschafter die aus den Umsatzerlösen resultierende Forderung abredewidrig direkt vom Kunden auf ein Schweizer Bankkonto, auf welches die Personenhandelsgesellschaft keine Verfügungsmacht hat, weiterleitet? Ist die betreffende Forderung erfolgsneutral in eine Schadensersatzforderung gegen den ungetreuen Gesellschafter zu tauschen? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 111/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2006
Erledigungs-Az: IV R 56/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 84