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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/02
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 33 a Abs. 2
Schlagwörter Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Ausbildungsfreibetrag, Antrag
Rechtsfrage: Ist der Ausbildungsfreibetrag konkludent beantragt, wenn die dafür vorgesehenen Spalten in der ESt-Erklärung nicht ausgefüllt, die entsprechenden Angaben in der Anlage "Kinder" aber vorhanden waren? Kein grobes Verschulden durch Auslassen wiederholender Eintragungen in einem neu eingeführten Steuererklärungs-Formular? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.11.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 6697/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 09 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2003
Erledigungs-Az: III R 24/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 09 27