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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 116/04 |
§§: | EStG § 2 a Abs. 3, DBA USA Art. 23, StEntlG 1999/2000/2002 , GG Art. 3, EG Art. 56 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Betriebsstätte, USA, Grundgesetz, Ausland, EG, EU |
Rechtsfrage: | Aufhebung des § 2 a Abs. 3 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002: Kann der Abzug von Verlusten aus einer in den USA belegenen ausländischen Betriebsstätte auch nach Aufhebung des § 2 a Abs. 3 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 auf Art. 3 des GG oder die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (Kapitalverkehrsfreiheit) gestützt werden? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3796/01 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 10 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 116/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 22.8.2006 - I R 116/04 - Das Verfahren I R 116/04 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-415/06 ausgesetzt (Beschluss vom 22.8.2006). - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 92 |