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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/16 (BFH)
§§: AO § 122, AO § 124
Schlagwörter Bekanntgabe, Adressierung, Insolvenzverwalter
Rechtsfrage: Ist ein Steuerbescheid, der an den klagenden Insolvenzverwalter persönlich adressiert wird, wirksam bekannt gegeben, wenn sich weder aus dem Anschriftenfeld selbst die Funktion des Insolvenzverwalters ergibt noch an irgendeiner Stelle im Bescheid die Worte Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung oder ähnliches auftauchen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.05.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 171/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 177
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 01 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2018
Erledigungs-Az: X R 39/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 12 35