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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 95/01 |
§§: | GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, KStG § 14 |
Schlagwörter | Organschaft, Gesellschaft mbH, Personengesellschaft, GmbH & Co. KG, Sonderbetriebsvermögen, Holding |
Rechtsfrage: | Ist für die Frage der Organschaft zwischen einer GmbH und einer GmbH & Co. KG der Personengesellschaft die (gewerbliche) Tätigkeit eines Gesellschafters deswegen zuzurechnen, weil die Anteile des Gesellschafters an dem beherrschten Unternehmen (der GmbH) im Sonderbetriebsvermögen der GmbH & Co. KG bilanziert werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 792/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 95, 98/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 71 |