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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 27/13 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 19, AO § 65 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Gemeinnützige Zwecke, Zweckbetrieb |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug einer Gesellschaft, deren gemeinnütziger Zweck insbesondere die Wiedereingliederung von schwer vermittelbaren Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt ist und die in diesem Zusammenhang einen Zweckbetrieb in Form eines "Training on the Job" führt: Sind alle Eingangsleistungen für die umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen unverzichtbar und ist daher eine Vorsteueraufteilung nicht geboten? Inwiefern ist es dabei relevant, dass die Wertschöpfungsprozesskette ineffizient ist und die Gesellschaft - zumindest im Streitjahr - Zuschüsse erhalten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 734/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1532 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 23 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2015 |
Erledigungs-Az: | XI R 27/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 00 70 |