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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 33/17 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 3
Schlagwörter Entfernungspauschale, Sammelbeförderung, Wechselnde Einsatzstellen, Auswärtstätigkeit
Rechtsfrage: Wie ist der Gesetzeswortlaut "typischerweise arbeitstäglich" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a Satz 3 EStG auszulegen? - Ist die Rechtsnorm nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer an sämtlichen seiner Arbeitstage den vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufsuchen soll? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.03.2017
Vorinstanz/AZ: 8 K 1870/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2017
Erledigungs-Az: VI R 33/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache