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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/17 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Steuerberatungskosten, Nettolohnvereinbarung, Entsendung, Veranlassungszusammenhang, Eigenbetriebliches Interesse
Rechtsfrage: Liegt Arbeitslohn vor, wenn ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen bei Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern die Steuerberatungskosten für die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer übernimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 21.12.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 1605/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1205
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2019
Erledigungs-Az: VI R 28/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 48