Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 46/05
§§: EStG § 15 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 15 a Abs. 4
Schlagwörter Kommanditist, Darlehen, Kapital, Eigenkapital, Verlust
Rechtsfrage: Sind Darlehenskonten der Kommanditisten im Rahmen eines sog. Vierkontenmodells als Kapitalkonto i.S. des § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG zu qualifizieren, weil lt. Gesellschaftsvertrag die Entnahme vom Darlehenskonto eines entsprechenden mehrheitlichen Gesellschafterbeschlusses bedarf, weitere Gesellschafterdarlehen auf einem gesonderten Darlehenskonto erfasst wurden und das Darlehenskonto in die Berechnung des Abfindungsguthaben miteinbezogen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.06.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 2325/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2008
Erledigungs-Az: IV R 46/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 16