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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 22/14 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 14, UStDV § 31, AO § 163, AO § 227 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Rechnung, Vertrauensschutz, Anschrift, Billigkeitsmaßnahme |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug und Gewährung von Vertrauensschutz: 1. Scheidet ein Vorsteuerabzug aus, wenn der leistende Unternehmer unter der in der Rechnung angeführten Anschrift zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr gemeldet ist bzw. unter der Anschrift im Leistungszeitraum weder eine Betriebsstätte noch eine Wohnung festgestellt werden kann? - 2. Ist es unerheblich, ob der Rechnungsempfänger die Unrichtigkeit kannte oder hätte kennen müssen? Kann ein Vorsteuerabzug aufgrund der Gewährung von Vertrauensschutz bereits im Festsetzungsverfahren erlangt werden oder lediglich im Billigkeitsverfahren nach § 163, § 227 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2374/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1442 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2018 |
Erledigungs-Az: | XI R 22/14 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren XI R 22/14 ruht gemäß Beschluss vom 21.12.2016 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-374/16. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Geissel u.a. durch Urteil vom 15.11.2017 Rs C-374/16 u.a. wird das Verfahren XI R 22/14 fortgeführt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 22 05 |