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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 11/10 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Umwandlung, Einlage, Buchwertfortführung, Betriebsvermögen, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Kann das Vermögen einer vermeintlich gewerblich geprägten GmbH & Co. GbR bei ihrer Umwandlung in eine GmbH & Co. KG zum Teilwert eingelegt werden, auch wenn die GbR zuvor beantragt hatte, ihr Vermögen gemäß der Vertrauensschutzregelung der Finanzverwaltung weiterhin als Betriebsvermögen zu behandeln, oder ist die Gesellschaft nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an den Antrag mit der Folge der Buchwertfortführung gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 264/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2013 |
Erledigungs-Az: | IV R 11/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 25 17 |