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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 4/04
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Angemessenheit, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Ernsthaftigkeit der Vereinbarungen über Gehaltszuwendungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer: Sind die Vereinbarungen über die Vergütung der Geschäftsführungstätigkeit der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als ernsthaft gewollt anzusehen, wenn die vereinbarungsgemäß monatlich zu zahlenden Vergütungen erst in einem Gesamtbetrag zum Jahresende oder nach Jahren ausbezahlt worden sind, so dass verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 28.11.2003
Vorinstanz/AZ: III 78/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2004
Erledigungs-Az: I R 4/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 56