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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 70/02 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3, HGB § 255 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Bonusaktie, Kapitaleinkünfte, Anschaffungskosten, Aktiengesellschaft, Sonstige Einkünfte |
Rechtsfrage: | Führt die Zuteilung von Bonusaktien, die Kapitalanlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien aus Anlass des Börsengangs einer Publikums-AG für eine bestimmte Haltedauer aus den Beständen eines Großaktionärs zugesagt worden sind, zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften bzw. sonstigen Einkünften oder wirkt sie sich nur auf der Vermögensebene (Anschaffungskosten) aus (hier: Telekom-Aktien)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4068/01 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1382 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 70/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 53 |