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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 36/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 b, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1408 Abs. 2, BGB § 1587 o
Schlagwörter Sonderausgabe, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Werbungskosten, Ehescheidung
Rechtsfrage: Steuerlicher Abzug von Leistungen an die geschiedene Ehefrau: Sind Zahlungen des Klägers an seine geschiedene Ehefrau als Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 b EStG (in der ab 2008 geltenden Fassung) bzw. als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar oder als Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur beschränkt berücksichtigungsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 08.06.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 79/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 32 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2012
Erledigungs-Az: X R 36/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 19