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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 52/05
§§: EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Reisekosten, Aufteilungsverbot, Kosten der Lebensführung
Rechtsfrage: Steht das Aufteilungsverbot gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dem anteiligen Betriebsausgabenabzug von gemischt veranlassten Reisekosten entgegen (hier: Reisekosten eines Steuerberaters, der zusammen mit seiner bei ihm angestellten Ehefrau einen Mandanten und dessen Ehefrau auf einer Reise nach Bangkok und Hongkong über Weihnachten und Neujahr zu Beratungszwecken begleitet hat; die Reisekosten für die Ehefrau des Steuerberaters wurden von vornherein nicht als Betriebsausgaben abgezogen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.06.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 1575/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 05 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2010
Erledigungs-Az: VIII R 80/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 80/05 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 26