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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 77/09 (BFH) |
§§: | EStG § 63 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 a, AO § 8 |
Schlagwörter | Kindergeld, Wohnsitz, Inland, Ausland |
Rechtsfrage: | Besteht ein Kindergeldanspruch für das in der Ukraine geborene Kind auch vor dessen Einreise, wenn sich das Neugeborene unfreiwillig noch im Ausland aufhält? Muss sich das Kind selbst in der inländischen Wohnung der Eltern befinden, um einen Wohnsitz zu begründen, oder teilt ein Kind vor seiner erstmaligen Einreise in das Inland den inländischen Wohnsitz seiner Mutter, wenn es innerhalb angemessener Zeit dorthin verbracht wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 13/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 00 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 77/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 45 |