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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 16/18 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, SGB V § 65 a
Schlagwörter Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung, Bonus, Vorsorgeaufwendungen, Kürzung
Rechtsfrage: Mindern die von einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms nach § 65 a SGB V überwiegend für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten gezahlten pauschalen Geldprämien als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.04.2018
Vorinstanz/AZ: 8 K 1313/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 13 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2020
Erledigungs-Az: X R 16/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 11 31