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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 51/08 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Erhaltungsaufwand, Reparaturkosten, Eigentumswohnung, Vorweggenommene Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Erhaltungsaufwand beim Wechsel von Selbstnutzung zur Fremdvermietung als vorweggenommene Werbungskosten: Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen, die während der Eigennutzung einer Immobilie getätigt wurden, als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (hier: Austausch des Gaskessels bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung im Hinblick auf spätere, nach Umzug in ein neu zu erstellendes Einfamilienhaus geplante und auch dann tatsächlich erfolgte Vermietung der Eigentumswohnung)? Reichweite der typisierenden Betrachtungsweise des BFH (was ist unter einem "typischen" Geschehensablauf als Voraussetzung für die typisierende Betrachtungsweise zu verstehen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2073/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1705 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 37 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 51/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 21 48 |