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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 41/04 |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, GewStG § 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Grundstücksveräußerung, Teilwert, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Ist die Veräußerung eines Mehrfamilienhauses dem betrieblichen oder privaten Bereich des als Baubetreuer und Makler/Verwalter von Mietwohnungen tätigen Klägers zuzuordnen? Ungleichbehandlung im Verhältnis zu nicht in der Immobilienbranche tätigen Steuerpflichtigen? Ist bei der Übertragung des Grundstücks nach dem Vermögensgesetz für die zutreffende Ermittlung des Veräußerungsgewinns auf den höheren Teilwert oder die Anschaffungskosten abzustellen? Ist der im Wege der Abtretung erworbene Restitutionsanspruch nicht dem Erwerb des Grundstücks gleichzustellen und auch nicht mit einem Erwerb in der Zwangsversteigerung vergleichbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 519/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 41/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 47 97 |