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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 52/06
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Betriebsausgabe, Nutzung, Privat, Gebäude, Aufteilung
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für einen betrieblich und privat genutzten Raum im Dachgeschoss eines Wohnhauses, der im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung an eine GmbH vermietet wird, teilweise im Wege der Schätzung beim Besitzunternehmen als Betriebsausgaben anerkannt werden? Erfolgte insoweit zu Unrecht eine Zuordnung zum eigenbetrieblichen Gebäudeteil? Verstoß gegen das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.12.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 2155/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 19 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2009
Erledigungs-Az: X R 52/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet