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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Grundstück, Ertragsteuern, Vermietung, Werbungskosten, Eigentumswohnung, Schadensersatz, Prozesskosten, Vertrag
Rechtsfrage: Schadensersatz und Prozesskosten bei gescheitertem Bauvorhaben als Werbungskosten - Kann der Erwerber einer noch zu errichtenden - von ihm zur Vermietung vorgesehenen - Eigentumswohnung bei Aufhebung des Bauträgervertrags in einem durch Vergleich beendeten Gerichtsverfahren die von ihm aufgrund des Vergleichs an den Bauträger zu leistende Schadensersatzzahlung von 60.000 DM und die ihm entstandenen Prozesskosten von 6692 DM als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 12.12.2003
Vorinstanz/AZ: VII 307/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.11.2005
Erledigungs-Az: IX R 3/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 06