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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 912/03 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 26 b, EStG § 3 Nr. 62
Schlagwörter Ehe, Ehegatte, Einheitlichkeit, Familie, Freiberufler, Freiberufliche Tätigkeit, Gleichheit, Höchstbetrag, Kürzung, Sonderausgabe, Verfassung, Versicherung, Vorsorgeaufwendung, Vorwegabzug, Zusammenveranlagung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde: Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - einheitlicher Sonderausgabenabzug bei Ehegatten - Begriff der "Vorsorgeaufwendungen"
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.12.2002
Vorinstanz/AZ: XI R 17/00
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2003 II S. 650
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 23 70
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 25.02.2008
Erledigungs-Az: 2 BvR 912/03
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 27 92