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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 40/20 (BFH)
§§: EStG § 33, HeimG § 1
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Unterbringungskosten, Pflege, Behinderung, Krankheitskosten
Rechtsfrage: Ist Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterbringung (hier: in einer Pflegewohngemeinschaft in Form einer selbstverantworteten Wohngruppe i.S. der §§ 24 Abs. 2, 25 WTG NW) als außergewöhnliche Belastungen - krankheitsbedingte Unterbringung -, dass der Steuerpflichtige in einem Heim i.S. des § 1 HeimG bzw. einer Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot i.S. des § 18 WTG NW untergebracht ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.09.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 1858/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 04 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.08.2023
Erledigungs-Az: VI R 40/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 16 79