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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 2/06 |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 25, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Sozialarbeit, gemeinnützige Zwecke, Verein, Einrichtung, Selbständige Tätigkeit, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | 1. Fallen die Umsätze von selbständig tätigen Sozialarbeitern (ausgebildete systemische Berater), die im Auftrag eines gemeinnützig anerkannten Vereins, ambulante Erziehungshilfen in Projekten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe leisten, unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG 1999? - 2. Sind selbständig tätige Sozialarbeiter als 'Einrichtung' i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4053/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 2/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 10 21 |