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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 32/10 (BFH) |
§§: | EStG § 10 b Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 b Abs. 4, AO § 52, AO § 175 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Spende, Bescheinigung, Verein, Gemeinnützigkeit, Rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | Abzug einer Spende an Sportverein als Sonderausgaben: Spendenbescheinigung als unverzichtbare Voraussetzung. Berechtigung der Ausstellung und Wirkung einer Spendenbescheinigung bei zwischenzeitlicher (bestandskräftiger) Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins. Mögliche Rückwirkung oder Wirkung nur für die Zukunft bei später wieder zuerkannter Gemeinnützigkeit aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens (Existenz bedrohende Erschwernis der Versorgung des Vereins mit Spendenmitteln durch einen rechtswidrigen Körperschaftsteuerbescheid)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 975/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1993 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 32/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 22 |