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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 5/06 |
§§: | DBA USA Art. 7, DBA USA Art. 11, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerungsabkommen, USA, Gewerbliche Einkünfte, Sondervergütungen, Darlehenszinsen |
Rechtsfrage: | 1. Sind Darlehensforderungen Betriebsvermögen einer KG, weil die Mitunternehmer der KG weiterhin wirtschaftliche Eigentümer der zivilrechtlich aus dem Gesamthandsvermögen der KG herausgelösten Finanzmittel bleiben, wenn die Geldmittel zuvor aus dem Betriebsvermögen der KG auf eine andere Gesellschaft (hier: GbR) ausgelagert worden sind? - 2. Kann man bei dem DBA-USA 1989 im Gegensatz zu dem DBA-USA 1954/1965 davon ausgehen, dass die Vertragsstaaten für die Einkünftequalifikation auf ihr jeweiliges nationales Recht zurückgreifen dürfen und dass damit die Sondervergütungen für Zinsen, die eine inländische gewerblich tätige Personengesellschaft an einen in den USA ansässigen Gesellschafter leistet, als "gewerbliche Gewinne" unter Art. 7 und nicht unter Art. 11 DBA-USA 1989 zu subsumieren sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 400/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 677 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 5/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 73 |