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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 73/04 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 38 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Zufluss, Aktienoption, Verfügungsbeschränkung |
Rechtsfrage: | Zufluss bei zivilrechtlichem Verwertungshindernis des geldwerten Vorteils aus Aktienoptionen, wenn bei Ausübung des Optionsrechts zwar Aktien des Arbeitgebers erworben und danach durch Umtausch in Aktien einer Holdinggesellschaft des Arbeitgebers verwertet wurden, der daraus erzielte Erlös auf Grund der Verfügungs- und Verwertungsbeschränkung der maßgeblichen Optionsvereinbarungen vom Arbeitgeber jedoch nicht freigegeben wurde und somit der Arbeitnehmer darüber nicht verfügen konnte? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6905/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 39 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 03 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 73/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 61 65 |