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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 25/19 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 4 Satz 3, EStG § 9 Abs. 4 a |
Schlagwörter | Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Außendienst, Verpflegungsmehraufwand, Umfang, Nebentätigkeit |
Rechtsfrage: | Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen? In welchem Umfang muss ein überwiegend im Außendienst tätiger Müllwerker auf dem Betriebshof "tätig werden", d.h. Tätigkeiten ausüben, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören, damit der Betriebshof zur ersten Tätigkeitsstätte wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4259/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 12 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 25/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 18 89 |