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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 50/03 |
§§: | EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 33 b Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Pflegekind, Unterhaltskosten, Behinderter |
Rechtsfrage: | 1. Ist bei der Prüfung, ob ein behindertes Kind zum Selbstunterhalt außer Stande ist, die Eingliederungshilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf anzusetzen, mit der Folge, dass der Behindertenpauschbetrag nach § 33 b Abs. 3 EStG nicht zu berücksichtigen ist? - 2. Pflegekindschaftsverhältnis: Besteht für den in einer Behindertenwerkstatt teilstationär untergebrachten Bruder Anspruch auf Kindergeld, wenn zu seinem Unterhalt nur unwesentlich (unter 20 v.H. der gesamten Unterhaltskosten) beigetragen wird? Sind als Unterhaltskosten nur die finanziellen Aufwendungen oder auch die Betreuungsleistungen der Pflegeeltern zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | IV 479/2001 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 43 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 50/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 99 |