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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 62/05 |
| §§: | KiStG NW § 4, KiStO NW § 6, KiStO NW § 11, KiStO NW § 12, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, EStG § 26 b |
| Schlagwörter | Kirchgeld, Verfassungsmäßigkeit, Ehe, Familie, Ehegatte, Zusammenveranlagung, Splittingtarif, Erhebungsdefizit |
| Rechtsfrage: | Liegt ein verfassungswidriges Erhebungsdefizit wegen der Nichterhebung des besonderen Kirchgeldes bei nicht veranlagungspflichtigen Ehegatten vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 08.06.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 3248/02 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1379 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 10 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.01.2006 |
| Erledigungs-Az: | I R 62/05 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 49 16 |