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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 18/99 |
| §§: | EStG 1989 § 15, EStG 1989 § 18, AO § 12, DBA-Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a (cc), DBA-Frankreich Art. 4 Abs. 1, DBA-Frankreich Art. 12 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Betriebsstätte, Arbeitsraum, Ausland |
| Rechtsfrage: | Begründet die Nutzung eines im Ausland gelegenen, von einem ausländischen Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsraumes, der zwei bis drei Tage im Monat während eines Jahres zur Erstellung einer technischen Studie genutzt wird, keine Betriebsstätte des inländischen technischen Beraters? |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 02.12.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | III 84/96 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 778 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.10.1999 |
| Erledigungs-Az: | I B 18/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |