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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-438/10 (EuGH)
§§: AEUV Art. 110 Abs. 1, Abs. 2, EG Art. 90
Schlagwörter EG, EU, Rumänien, Umweltsteuer, Kraftfahrzeug, Pkw
Rechtsfrage: 1. Steht Art. 110 Abs. 1 AEUV (früher Art. 90 EG) der Erhebung einer nationalen Steuer entgegen, die Voraussetzung für die erstmalige Zulassung bereits in einem Mitgliedstaat der EU zugelassener Pkws in Rumänien ist, während bereits in Rumänien zugelassene Pkws veräußert werden können, ohne dass eine solche Steuer erhoben wird? - 2. Stellt in Anbetracht dessen, dass Art. 110 Abs. 2 AEUV auf die Beseitigung der Aspekte zielt, die geeignet sind, den nationalen Markt zu schützen und die den Gemeinschaftsmarkt regelnden Wettbewerbsgrundsätze zu verletzen, die Schaffung von Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Umweltsteuer, unter die auch Pkws aus inländischer Produktion fallen, eine Maßnahme zum Schutz des nationalen Sektors der Pkw-Produktion dar?
Vorinstanz: Curte de Apel Bacau (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 328 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.07.2011
Erledigungs-Az: Rs C-438/10