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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 2/15 (BFH) |
§§: | AO § 227, AO § 240, AO § 367 Abs. 2 Satz 2, AO § 130, AO § 131 |
Schlagwörter | Säumniszuschlag, Erlass, Aufhebung, Verböserung |
Rechtsfrage: | Kann ein ausgesprochener Teil-Erlass von Säumniszuschlägen im Rahmen einer Verböserung im Einspruchsverfahren (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO) rückgängig gemacht werden oder kann dieser nur unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO zurückgenommen bzw. widerrufen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 07.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1556/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 06 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 2/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 16 |