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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 52/11 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 5 Abs. 2, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 2303 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Pflichtteilsanspruch, Zugewinnausgleich |
| Rechtsfrage: | Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs: Entfaltet eine Vergleichsvereinbarung über den bestehenden Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch nur für den Pflichtteilsanspruch erbschaftsteuerrechtliche Wirkung? Stellt die Zugewinnausgleichsforderung eine Erblasserschuld dar, die ihren Rechtsgrund gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG im ehelichen Güterrecht hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 07.09.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 803/11 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 89 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.09.2012 |
| Erledigungs-Az: | II R 52/11 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 14 08 |