
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 20/16 (BFH) |
§§: | AO § 30, AO § 89, FGO § 86, UStG § 2 |
Schlagwörter | Auskunft, Steuergeheimnis, Anstalt des öffentlichen Rechts |
Rechtsfrage: | 1. Hat ein privates Unternehmen einen Auskunftsanspruch zur Umsatzbesteuerung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Vorbereitung einer Konkurrentenklage, wenn im Bereich der Abholung und des Transports von privaten Hausmüll zwischen einem privaten Unternehmen und einer AöR ein Wettbewerbsverhältnis, das zur Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit der AöR führen könnte, besteht? - 2. Fehlt ein Wettbewerbsverhältnis, wenn die AöR - im Gegensatz zum privaten Unternehmen - nicht zur Erfüllung einer fremden Entsorgungspflicht, sondern in Erfüllung der ihr kommunalrechtlich und abfallrechtlich in zulässiger Weise übertragenen originären Entsorgungspflicht handelt? - 3. Tritt die AöR insoweit an die Stelle der ursprünglich zuständigen Entsorgungsträger und könnte ihrerseits privatrechtlich organisierte Unternehmen mit der tatsächlichen Erfüllung der ihr nunmehr obliegenden Rechtspflicht durch Abholen und Transport des privaten Hausmülls beauftragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2368/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 949 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 12 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 20/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |