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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/04
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 42 d Abs. 1, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Arbeitslohn, Rentenversicherung, Refinanzierung, Zufluss
Rechtsfrage: Stellen freiwillige Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die eine Religionsgemeinschaft für ihre Bediensteten mit beamtenähnlichen Status (Kirchenbeamte) zur Refinanzierung der Versorgungsansprüche zahlt, gegenwärtigen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die künftige Rente auf den jeweiligen Versorgungsanspruch der Kirchenbeamten angerechnet wird und sich dadurch für diese Arbeitnehmer kein weiterer Vorteil zu den bereits bestehenden Pensionsansprüchen ergibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.06.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 537/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1829
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 03 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2006
Erledigungs-Az: VI R 38/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 41 16