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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/00 |
§§: | GrEStG § 1 Abs 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erwerb, Unbebautes Grundstück, Gegenleistung, Übernahme, Erschließungskosten, Erwerber, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Grundstückserwerb und Übernahme der Erschließungskosten. Gehört die vertraglich eingegangene Verpflichtung des Grundstückserwerbers zur Entrichtung der Erschließungskosten für das erworbene Grundstück als zusätzliche Gegenleistung zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1542/98 GE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2001 |
Erledigungs-Az: | II R 51/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 75 74 |