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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/10 (BFH)
§§: AO § 162, AO § 146 Abs. 1, UStG 1999 § 3 Abs. 9, UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Schätzung, Buchführungsmangel, Kassenbuch, Kantine, Verzehr an Ort und Stelle, Restauration
Rechtsfrage: 1. War das Finanzamt zur Schätzung der Aufteilung der Umsätze zu 7 % bzw. 16 % aufgrund von Buchführungsmängeln hinsichtlich des Kassenbuchs berechtigt? - 2. Findet bei einer Kantine auf einem Polizeigelände der Verzehr in so abgegrenzter räumlicher Nähe zum Abgabeort statt, dass keine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt? - 3. Handelt es sich bei den Leistungen der Kantine um Lieferungen oder sonstige Leistungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.02.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 5221/05 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 20 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2011
Erledigungs-Az: XI R 5/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 29 59